Platzordnung

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Ordnung für die Freizeit- und Campinganlage Tonsee

  1. Nutzer der Anlage haben sich beim Platzwart anzumelden. (Rezeption)
  2. Für die Anmeldung von Besuchern bei Dauercampern ist der Stellplatzinhaber verantwortlich.
  3. Die Gebühren zur Nutzung der Anlage regelt die veröffentlichte Gebührenordnung.
  4. Als Grundsatz für das Verhalten auf der Anlage gilt:
    • Auf der Liegewiese und der zentralen Badestelle ist nudistisches Verhalten zwingend notwendig (textilfrei).
    • Im Bereich der Campingplatzanlage ist nudistisches Verhalten gefordert.
    • Im Gastronomiebereich sowie im Bereich der Rezeption ist der unbekleidete Aufenthalt aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
  5. Die Zuweisung des Stellplatzes erfolgt durch den Platzwart.
  6. KFZ aller Art, außer Wohnmobile sind auf den zentralen Parkflächen abzustellen. Die Parkkarte ist sichtbar anzubringen. (Autowaschen, größere Reparaturen … sind untersagt). Das Befahren des Platzes ist generell nur mit Zustimmung des Platzwartes gestattet. In der Mittagsruhe bzw. Nachtruhe gilt generelles Fahrverbot.

  1. Die Anlagen des Campingplatzes sind sorgfältig zu behandeln. Bei Schäden ist der Platzwart sofort zu informieren. Mutwillige Beschädigungen sind durch den Verursacher zu beseitigen. Eltern haften für ihre Kinder, insbesondere für deren Verhalten im Sanitärbereich.
  2. Bei Abreise ist der Platzwart zu informieren und der Stellplatz in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. Notwendige Arbeiten zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit der Stellfläche gehen finanziell zu Lasten des Verursachers.
  3. Strikt verboten ist das Übersteigen des Zaunes, das Anlegen von Feuerstellen, das Absickern von Schmutzwasser und das Wegwerfen von Speise- und Zigarettenresten. Nicht gestattet ist das Errichten von Antennenmasten, SAT-Anlagen, festen Einfriedungen, festen Anbauten und das Einhausen von Wohnwagen.
  4. Pflanzenreste sind nur an den dafür vorgesehenen Orten zu lagern.
  5. Die Campingplatzruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr ( Sa. 24.00 Uhr- So. 8.00 Uhr). Zwischen 13.00 Uhr – 15.00 Uhr ist Mittagsruhe.
  6. Das Mitbringen von Haustieren auf die Anlage ist nach vorheriger Anmeldung beim Platzwart gestattet und gebührenpflichtig. Es besteht Leinenzwang. Durch die Halter sind jegliche Belästigungen der Nutzer der Anlage zu unterbinden. Verunreinigungen durch die Tiere sind vom Besitzer sofort zu beseitigen. Der Tierbesitzer übernimmt die volle Haftung für die Gesundheit und den ausreichenden Versicherungsschutz seines Tieres. Die Mitnahme von Tieren in den Strand – und Badebereich ist nicht gestattet.

  1. Die Fa. M. Prosch haftet nicht für Unfälle und Verletzungen sowie für abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum der Nutzer der Anlage. Für den technisch richtigen Zustand der Campingausrüstung ist der jeweilige Besitzer zuständig. Der Nachweis des aktuellen Gas-TÜV ist am Wohnwagen sichtbar zu dokumentieren. Das Baden geschieht auf eigene Gefahr.
  2. Der Anschluss von Schläuchen an die zentrale Wasserleitung ist nicht gestattet.
  3. Die Entsorgung von Sondermüll und Sperrmüll sowie die Einspeisung von Solarstrom in das platzeigene Stromnetz ist strengstens untersagt.
  4. Das Grillen ist nur mit Gas- oder Elektrogrill erlaubt. Räucheröfen bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch den Platzwart.
  5. Bei Katastrophenalarm ist den Weisungen des Platzwartes und der Feuerwehr Folge zu leisten.

WICHTIGE TELEFONNUMMERN:
PolizeiTel.:      110 oder 03375/270-0 (Polizeiwache Königs Wusterhausen)
FeuerwehrTel.:      112
NotarztTel.:      112 oder 03546/2737-0
Nächstes Telefon:Rezeption

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.